"Ich gehe zu denen, die mich liebten, und warte auf die, die mich lieben."
Wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt, ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim ein, wird dies automatisch in die Wege geleitet. Wir dürfen erst nach der Ausstellung der Todesbescheinigung den Verstorbenen abholen.
Zur Aufnahme und Erledigung aller Formalitäten benötigen wir folgende Unterlagen:
- den vom Arzt ausgefüllten Totenschein
- Für Ledige: Geburtsurkunde, Personalausweis
- Für Verheiratete: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis
- Für Geschiedene: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis
- Für Verwitwete: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis, Sterbeurkunde oder Todeserklärung des verstorbenen Ehepartners
- die Versicherungspolicen (Lebens- oder Sterbegeldversicherung) wenn der Ehepartner bereits verstorben ist
- den Alters- / Witwenrentenbescheid
- die Versicherungspolicen (Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung)
- Schwerbehindertenausweis, Bankverbindung
- die Graburkunde, wenn schon eine Grabstelle vorhanden ist
- die Mitgliedskarte der Krankenkasse